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   BVerwG, 20.01.1981 - 7 B 4.81   

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BVerwG, 20.01.1981 - 7 B 4.81 (https://dejure.org/1981,3390)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1981 - 7 B 4.81 (https://dejure.org/1981,3390)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1981 - 7 B 4.81 (https://dejure.org/1981,3390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1981 - 7 B 4.81
    Gegenteiliges in dem Sinne, daß nur eine erneute (störungsfreie) Klausur gleiche Prüfungschancen gewährleistet hätte, ist den von der Beschwerde angeführten Urteilen des beschließenden Senats vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - (BVerwGE 31, 190) und vom 18. September 1970 (nicht, wie in der Beschwerdeschrift angegeben, 1980) - BVerwG 7 C 26.70 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42) nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 7 C 54.78

    Arzt - Lösungsfeld - Antwortbogen - Prüfungschance - Schreibversehen -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1981 - 7 B 4.81
    Daß derartige Ausgleichsmaßnahmen durch Verlängerung der Schreibzeit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, selbst wenn es im Einzelfall nicht immer möglich sein wird, das erforderliche Zeitmaß gleichsam mit mathematischer Exaktheit zu bestimmen, steht nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats außer Frage (vgl. Urteil vom 30 August 1977 - BVerwG 7 C 50.76 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 85]; ferner Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 7 C 54.78 -).
  • BVerwG, 30.08.1977 - 7 C 50.76

    Prüfungsverfahren - Antwort-Wahlverfahrens - Prüfung - Sehstörung - Antwortbogen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1981 - 7 B 4.81
    Daß derartige Ausgleichsmaßnahmen durch Verlängerung der Schreibzeit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, selbst wenn es im Einzelfall nicht immer möglich sein wird, das erforderliche Zeitmaß gleichsam mit mathematischer Exaktheit zu bestimmen, steht nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats außer Frage (vgl. Urteil vom 30 August 1977 - BVerwG 7 C 50.76 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 85]; ferner Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 7 C 54.78 -).
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 26.70
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1981 - 7 B 4.81
    Gegenteiliges in dem Sinne, daß nur eine erneute (störungsfreie) Klausur gleiche Prüfungschancen gewährleistet hätte, ist den von der Beschwerde angeführten Urteilen des beschließenden Senats vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 C 77.67 - (BVerwGE 31, 190) und vom 18. September 1970 (nicht, wie in der Beschwerdeschrift angegeben, 1980) - BVerwG 7 C 26.70 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 42) nicht zu entnehmen.
  • BFH, 03.07.1980 - VII R 84/79

    Prüfungsentscheidung - Prüfungsverfahren - Steuerbevollmächtigtenprüfung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1981 - 7 B 4.81
    Die von der Beschwerde angeführte Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Juli 1980 - VII R 84/79 - (BStBl. Teil II 1980, 610 = BFHE 131, [173]) wäre schon deshalb bedeutungslos, weil nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur die Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zulassungserheblich ist.
  • BFH, 10.03.1992 - VII R 87/90

    Verlängerung der Bearbeitungszeit in Prüfung wegen Lärm

    In der Rechtsprechung sind im übrigen auch Verlängerungen der Bearbeitungszeit für noch längere zeitliche Beeinträchtigungen als die für den Streitfall festgestellte Lärmstörung von 45 Minuten Dauer gebilligt worden (vgl. FG Bremen, Urteil vom 25. April 1989 II 45/89 K, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 432, 433: eine Stunde für Zeitverlust durch Ergänzung des Aufgabentextes, Störung durch Rückfragen usw.; BVerwG-Beschluß vom 20. Januar 1981 7 B 4.81, Buchholz 421.0 Nr. 138: zwei Schreibzeitverlängerungen von jeweils einer halben Stunde wegen Zeitverlustes durch Ergänzung des Klausurtextes, Rückfragen usw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1984 - 15 A 2123/83
    (Vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 20.01.1981 7 B 4.81 , Buchholz 421.0 Nr. 138.).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 B 277.80

    Unvollständigkeit des Aufgabentextes einer Klausur - Vervollständigung des Textes

    gilt das, was der beschließende Senat in dem Parallelverfahren BVerwG 7 B 4.81 in seinem Beschluß vom 20. Januar 1981 ausgeführt hat:.
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